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Was bedeutet das neue Verpackungsgesetz für den Verkauf kosmetischer Präparate und die Entsorgung von Verpackungen im Institut?

 

Bis Ende 2018 gilt die Verpackungsverordnung, in der unter anderem die Entsorgung über Institutionen wie dem Grünen Punkt, geregelt wird. 

Konkret entrichtet KOKO für alle Verpackungsmaterialien abgefüllter Waren wie Glas (Flaschen, Tiegel), Plastik (Spender) und Umkartons (dermaviduals® modular) an Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland die Gebühren für das Recycling aller Behältnisse und Verpackungen - inklusive der Probetiegel. KOKO verzichtet auf die Abbildung des Grünen Punktes auf Etiketten und Verpackung, da die Kennzeichnung nicht bindend ist und bei dem hohen Exportanteil für Auslandskunden ohne Bedeutung ist.

Was ist neu?

Am 1. Januar 2019 löst das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) die alte Verpackungsverordnung ab. Dadurch ändert sich für die Kunden der KOKO nichts. Neu ist, dass sich alle Hersteller wie KOKO im Verpackungsregister LUCID der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister befinden. Das Register ist öffentlich für jedermann zugänglich.

Welche Materialien gibt es noch und wer zahlt die Gebühren?

Auch für Versandkartons, Füllmaterial wie Plastikfolien und Seidenpapier sowie Tragetaschen werden die Gebühren von KOKO entrichtet.



 
 
 
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Revision: 26.05.2021